Sprechstunden Im Notfall
Eisenach

Corona Testzentrum

ACHTUNG:

Ab 15. Januar ist die Bürgerteststelle am St. Georg Klinikum Eisenach geschlossen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (veröffentlicht am 24.11.2022 im Bundesanzeiger) sieht der Gesetzgeber nicht mehr für jede Person einen kostenlosen Bürgertest vor.

Für wen auch weiterhin Bürgertests kostenfrei sind, finden Sie in der folgenden Übersicht. (Quelle: FAQ COVID-19 Tests, Bundesministerium für Gesundheit, Stand 19. Dezember 2022)

Bitte beachten Sie, dass:

  • Ihre Nachweise in Kopie archiviert und nach einer Frist datenschutzkonform vernichtet werden. (vgl. § 7 Coronavirus-Testverordnung – TestV)
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Anlasslose Testungen von Personen, die keine Symptome haben, sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig.

Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Wer sich freitesten will, legt den Nachweis über das Testergebnis vor.

Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich tes-ten zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Den Rest
übernimmt der Bund in folgenden Fällen bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.

In unserem Testzentrum kosten dieser Test 18,50 Euro.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Barzahlung möglich ist.

Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände einer Ärztin / eines Arztes. Die Ärztin bzw. der Arzt hat zu entscheiden, ob bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen die Durchführung einer (PCR-)Testung auf das Coronavirus zur Behandlung der Erkrankung erforder­lich ist. Für den Fall einer Testung im Rahmen der Krankenbe­handlung erfolgt die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Lasten der Krankenkasse der Versicherten oder des Versicherten und ist für die Patientin oder den Patienten zuzahlungsfrei.

Folgende Nachweise werden grundsätzlich - unabhängig von den Kosten - für den Test benötigt:

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung
    Gesundheitskarte)
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bitte Kinderausweis oder Geburtsurkunde im Original
  • Gesundheitskarte

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

  • Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.
  • Personen unter 18 Jahren könne nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten getestet werden. Nicht-volljährige Personen, die alleine kommen, Großeltern oder Aufsichtspersonen brauchen eine Vollmacht der Eltern und ein Ausweisdokument, damit die Kinder/Jugendlichen getestet werden können.
  • Wenn Sie in das Testzentrum kommen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit. Nach der Aufnahme der Daten werden Sie getestet. Auf das Ergebnis warten Sie bitte 15 Minuten am Testzentrum.
  • Der Zutritt ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz möglich. Bitte halten Sie Abstand. Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmöglichkeiten für Ihre Hände.
  • Das Testzentrum ist barrierefrei.
  • Bitte kommen Sie nicht mit Erkältungssymptomen, sondern kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Hausarzt.
  • Möchten Sie das Ergebnis auf Ihr Handy/Smartphone benötigen Sie die Corona Warn-App mit einem eingerichteten Testprofil. Wir bitten dann darum trotzdem die 15 Minuten zu warten, falls der Test positiv ausfällt.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS IN UNSEREN TESTZENTREN KEINE PCR-TESTS ANGEBOTEN WERDEN (WEDER NACH EINEM POSITIVEN SCHNELLTEST, NOCH AUF SELBSTZAHLERBASIS)

Bleiben Sie gesund!

Standorte und Öffnungszeiten

Ab 15. Januar ist die Bürgerteststelle am St. Georg Klinikum Eisenach geschlossen.

Standort:

St. Georg Klinikum Eisenach, Mühlhäuserstr. 94

Sie erreichen das Testzentrum über den Haupteingang des Klinikums.

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag : 08.00 – 16.00Uhr (ACHTUNG: der letzte Abstrich wird 15.45 Uhr abgenommen!)

Samstag : 09.00-12.00Uhr (ACHTUNG: der letzte Abstrich wird 11.45 Uhr abgenommen!)

Bitte haben Sie für eine kurze Pause von 11.45-12.30 Uhr Verständnis.


Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Testzentrum

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der
Durchführung eines PoC-Antigen-Test im Corona Testzentrum am St. Georg Klinikum Eisenach

Im nicht lebensbedrohlichen Krankheitsfall ist Ihr Hausarzt für Sie da.

Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der Kassenärztliche Notdienst unter der zentralen, kostenfreien Tel. 116 117 zur Verfügung. Der Behandlungsraum befindet sich neben der Notfallaufnahme im St. Georg Klinikum Eisenach.

Lebensbedrohliche Notfälle werden in der Notfallaufnahme behandelt. Notruf 112!