Sprechstunden Im Notfall

Wir vertreten unsere Mitarbeiter

Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung?

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften (Kirchen) und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund oder Ländern. Die Rechtsform (Stiftung, Verein, GmbH, AG, Körperschaftsstatus) spielt dabei keine Rolle. Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (siehe Art. 150 Grundgesetz), das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert. Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben die evangelische und katholische Kirche eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt. Die Befugnisse unserer Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD und im MVG-Ausführungsgesetz der EKM geregelt. Gleichzeitig gelten für uns die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas. (Quelle: Wikipedia) Die MAV ist ein Gremium, welches von allen wahlberechtigten Mitarbeiter/-innen gewählt wird. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt.

MAV - Ihr Ansprechpartner

Warum braucht man eine Mitarbeitervertretung? Überall, wo Menschen zusammenarbeiten, gibt es Reibung, aber auch Konflikte, weil sie sich mit unterschiedlichen Interessen begegnen. Besonders die Beziehung von Dienstnehmern und Dienstgebern ist davon betroffen. Die Mitarbeitervertretung hat verschiedene Möglichkeiten, die Interessen der Dienstnehmer zu stärken und Konflikte zu lösen. Das trifft sowohl bei personellen als auch sozialen und betrieblichen Angelegenheiten zu. Dafür wurden der MAV verschiedene Formen der Mitbestimmung eingeräumt. Diese reichen vom Initiativrecht, über ein Informationsrecht, ein Mitberatungsrecht, bis hin zu einem Zustimmungsrecht.

Aufgaben der MAV

Die MAV hat die Aufgabe, die berechtigten Interessen der Mitarbeiterschaft dem Dienstgeber gegenüber zur Geltung zu bringen. Was tut eine MAV? Die MAV ergreift z. B. die Initiative und schlägt Maßnahmen vor, die zu einem positiven Beitrag für die Entwicklung unseres Hauses führen und die Mitarbeiter entlasten. Oder sie nimmt sich den Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter an und vertritt sie gegenüber dem Dienstgeber. Weiterhin besteht eine wichtige Aufgabe der MAV darin, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung in unserer Klinik einzusetzen.

Wir ergreifen Initiative

Ihre Mitarbeitervertretung

Vorsitzende

DSC 7078 Anke Waldstaedt Sozi

Anke Waldstädt

Stellv. Vorsitzende

Ute Gimm

E-Mail senden

Markus Robscheit

Im nicht lebensbedrohlichen Krankheitsfall ist Ihr Hausarzt für Sie da.

Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der Kassenärztliche Notdienst unter der zentralen, kostenfreien Tel. 116 117 zur Verfügung. Der Behandlungsraum befindet sich neben der Notfallaufnahme im St. Georg Klinikum Eisenach.

Lebensbedrohliche Notfälle werden in der Notfallaufnahme behandelt. Notruf 112!