Die Anforderung einer Stellungnahme des KEK geht in jedem Falle in der Geschäftsstelle ein. Der Vorsitzende oder ein Stellvertreter entscheidet, wie der Antrag behandelt wird. Bei einer grundsätzlichen Frage ohne besondere Dringlichkeit wird das Problem in der nächsten regulären Sitzung des KEK verhandelt.
Bei einer ethischen Einzelfallbesprechung bestimmt der Vorsitzende oder sein Vertreter drei Mitglieder des KEK, die den Kontakt zum Antragsteller aufnehmen und einen Besprechungstermin vereinbaren, an dem folgende Personen teilnehmen sollten:
- der behandelnde Arzt mit entsprechender Entscheidungskompetenz,
- die leitende Pflegekraft der Station, der Antragsteller,
- ggf. werden Angehörige bzw. Bevollmächtigte zur Anhörung geladen.
Weitere Teilnehmer können je nach Fragestellung der zuständige Sozialdienst, die Seelsorge, ein Psychologe, Jurist oder Intensivmediziner sein.
Die Vorgehensweise der ethischen Fallbesprechung wird vom Moderator aus dem KEK gesteuert, wobei ein Katalog von abzuklärenden Informationen verwendet wird. Die drei beteiligten Mitglieder des KEK erarbeiten eine schriftliche Empfehlung mit Begründung. Das Ergebnisprotokoll wird in der Krankenakte hinterlegt, ein weiteres Exemplar beim KEK aufbewahrt. Kopien der begründeten Empfehlung erhalten der Antragsteller, ggf. bevollmächtigte Angehörige, denen die Empfehlung im mündlichen Gespräch erläutert wird.
Die durchgeführten Fallbesprechungen werden in der nächsten ordentlichen Sitzung des KEK allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht.