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Klinisches Ethik-Komitee

Vorsitzende:


Ute Gimm

Stellvertretende Vorsitzende:


Dr. med. Alexander Strickler

Chefarzt der Klinik für Neurologie

Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)"

Dr. med. Jörn Schlechtweg
Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Ethische Fallbesprechung

Für die ethische Fallbesprechung ist eine differenzierte Erfassung der Patienten- und Behandlungssituation und des aktuellen (mutmaßlichen) Patientenwillens erforderlich.

Ein medizinisch sinnvoller und ethisch verantwortlicher Behandlungsplan muss erarbeitet und empfohlen werden. Dies erfolgt im Team.

Anlass bzw. Indikation für eine ethische Fallbesprechung ist die Unsicherheit bezüglich des bestehenden diagnostischen und therapeutischen Konzeptes, Fehlen eines Behandlungsregimes in einer Notsituation und/oder Unklarheit des aktuellen Patientenwillens.

Jeder aus dem Behandlungsteam (Ärzte, Pflege, Seelsorge, Sozialdienst), Angehörige oder der Hausarzt können eine ethische Fallbesprechung anfordern. Weitere Informationen zur Anforderung einer ethischen Fallbesprechung sowie das entsprechende Formular sind hier: Anforderung einer Beratung durch das Klinische Ethik-Komitee zu finden.

Wie kann Beratung angefordert werden?

Jeder aus dem Behandlungsteam (Ärzte, Pflege, Seelsorge, Sozialdienst), aber auch Angehörige oder der Hausarzt können eine Beratung anfordern. Ein entsprechendes Anforderungsformular kann direkt in der Geschäftsstelle des KEK angefordert werden.

Das ausgefüllte Formular ist dann dem KEK zuzusenden bzw. in der Geschäftsstelle abzugeben.

Wie wird mit der Anforderung weiter verfahren?

Die Anforderung einer Stellungnahme des KEK geht in jedem Falle in der Geschäftsstelle ein. Der Vorsitzende oder ein Stellvertreter entscheidet, wie der Antrag behandelt wird. Bei einer grundsätzlichen Frage ohne besondere Dringlichkeit wird das Problem in der nächsten regulären Sitzung des KEK verhandelt.

Bei einer ethischen Einzelfallbesprechung bestimmt der Vorsitzende oder sein Vertreter drei Mitglieder des KEK, die den Kontakt zum Antragsteller aufnehmen und einen Besprechungstermin vereinbaren, an dem folgende Personen teilnehmen sollten:

  • der behandelnde Arzt mit entsprechender Entscheidungskompetenz,
  • die leitende Pflegekraft der Station, der Antragsteller,
  • ggf. werden Angehörige bzw. Bevollmächtigte zur Anhörung geladen.

Weitere Teilnehmer können je nach Fragestellung der zuständige Sozialdienst, die Seelsorge, ein Psychologe, Jurist oder Intensivmediziner sein.

Die Vorgehensweise der ethischen Fallbesprechung wird vom Moderator aus dem KEK gesteuert, wobei ein Katalog von abzuklärenden Informationen verwendet wird. Die drei beteiligten Mitglieder des KEK erarbeiten eine schriftliche Empfehlung mit Begründung. Das Ergebnisprotokoll wird in der Krankenakte hinterlegt, ein weiteres Exemplar beim KEK aufbewahrt. Kopien der begründeten Empfehlung erhalten der Antragsteller, ggf. bevollmächtigte Angehörige, denen die Empfehlung im mündlichen Gespräch erläutert wird.

Die durchgeführten Fallbesprechungen werden in der nächsten ordentlichen Sitzung des KEK allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht.

Im nicht lebensbedrohlichen Krankheitsfall ist Ihr Hausarzt für Sie da.

Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der Kassenärztliche Notdienst unter der zentralen, kostenfreien Tel. 116 117 zur Verfügung. Der Behandlungsraum befindet sich neben der Notfallaufnahme im St. Georg Klinikum Eisenach.

Lebensbedrohliche Notfälle werden in der Notfallaufnahme behandelt. Notruf 112!