Behandlungskosten
Ein Krankenhausaufenthalt kann sehr teuer werden. Ihre Krankenhausrechnung setzt sich aus allen medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Leistungen, Operationen und diagnostischen Untersuchungen, Medikamenten u.a. zusammen.
Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen von Ihnen den Einweisungsschein des Arztes und eine gültige Krankenversicherungskarte. Sobald uns Ihre Krankenkasse eine Kostenzusage erteilt, werden die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sollte zur Aufnahme kein gültiger Versicherungsschutz vorliegen, erhalten Sie die Rechnung selbst.
Sie sind privat versichert? Dann haben Sie die Wahl. Sie können uns eine schriftliche Einwilligung zur Direktabrechnung mit Ihrer Privaten Krankenversicherung erteilen, oder Sie erhalten die Rechnung selbst. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Abrechnung mit der Beihilfe nicht erfolgt. Ihren Beihilfeanteil stellen wir Ihnen als Selbstzahlerrechnung aus.
Zuzahlung
Für den stationären Aufenthalt müssen wir im Auftrag ihrer Krankenkasse einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, jedoch für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr in Rechnung stellen. Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung können Sie den Betrag überweisen oder an der Kasse des St. Georg Klinikums bar bezahlen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Krankenkasse die gesetzliche Zuzahlung selbst von ihren Versicherten einzieht.
Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, legen Sie uns den entsprechenden Befreiungsausweis zur Aufnahme vor.