Sprechstunden Im Notfall
Wohlfühlen und genesen

Aufenthalt und Entlassung

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Ihr Aufenthalt im St. Georg Klinikum

Hier machen wir Sie mit unseren Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie, mit den organisatorischen Regelungen sowie unseren Serviceangeboten rund um Ihren Aufenthalt in unserem Klinikum vertraut.

Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen Sie als Patient. Mit Ihren Problemen und Sorgen können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Stationsarzt und Ihr Pflegepersonal wenden. Vom Arzt erwarten Sie die genaue Diagnose und eine erfolgreiche Behandlung, von dem Pflegepersonal bestmögliche Pflege.

Bei unverständlichen Anwendungen und Maßnahmen sind Sie jederzeit berechtigt, bei Ihrem behandelnden Arzt eine Aufklärung zu fordern. In der Regel kann jeder ärztliche Eingriff nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen.

Eine erfolgreiche Behandlung ist nur möglich, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Freizeit

Bibliothek

Unseren Patienten steht im St. Georg Klinikum eine weit gefächerte Patientenbibliothek zur Verfügung.

Essen und Trinken

Essen und Trinken

In unserer Hauseigenen Küche werden jeden Tag viele verschiedene Gerichte zubereitet. Unsere Hostessen beraten Sie gerne bei der richtigen Auswahl Ihres persönlichen Speiseplanes und nehmen Ihre Wünsche täglich (immer vormittags) entgegen. Eine Diätassistentin steht Ihnen bei speziell verordneten Diäten zur Seite. Getränke, in Form von Tee und Wasser steht Ihnen jederzeit auf der Station zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Karaffen kann selbstständig aus den Wasserspendern die gewünschte Menge entnommen werden.

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Cafeteria

In der Cafeteria unseres Hauses, im Haus E+ Erdgeschoss, erwartet Sie in einer hellen und angenehmen Atmosphäre ein vielseitiges Angebot an Getränken, sowie Kuchen, Eisvariationen und kleinen Snacks. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind Montag bis Freitag 8-18 Uhr und am Wochenende so wie an Feiertagen von 11:30-18:00 Uhr.

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Kostenregelung

Behandlungskosten

Ein Krankenhausaufenthalt kann sehr teuer werden. Ihre Krankenhausrechnung setzt sich aus allen medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Leistungen, Operationen und diagnostischen Untersuchungen, Medikamenten u.a. zusammen.

Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Wir benötigen von Ihnen den Einweisungsschein des Arztes und eine gültige Krankenversicherungskarte. Sobald uns Ihre Krankenkasse eine Kostenzusage erteilt, werden die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sollte zur Aufnahme kein gültiger Versicherungsschutz vorliegen, erhalten Sie die Rechnung selbst.

Sie sind privat versichert? Dann haben Sie die Wahl. Sie können uns eine schriftliche Einwilligung zur Direktabrechnung mit Ihrer Privaten Krankenversicherung erteilen, oder Sie erhalten die Rechnung selbst. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Abrechnung mit der Beihilfe nicht erfolgt. Ihren Beihilfeanteil stellen wir Ihnen als Selbstzahlerrechnung aus.

Zuzahlung

Für den stationären Aufenthalt müssen wir im Auftrag ihrer Krankenkasse einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, jedoch für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr in Rechnung stellen. Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung können Sie den Betrag überweisen oder an der Kasse des St. Georg Klinikums bar bezahlen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Krankenkasse die gesetzliche Zuzahlung selbst von ihren Versicherten einzieht.

Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, legen Sie uns den entsprechenden Befreiungsausweis zur Aufnahme vor.

Wahlleistungen

Unser Krankenhaus bietet Wahlleistungen an. Bitte überprüfen Sie, ob diese Leistungen Bestandteil Ihres Versicherungstarifs sind. Ansonsten sind Sie für die Bezahlung der Wahlleistungen selbst zuständig.

Medikamente

Ihr Arzt verordnet die Medikamente für Sie, die er für notwendig hält. Bitte nehmen Sie darüber hinaus keine weiteren Medikamente bzw. nennen Sie bisher eingenommene Medikamente dem Arzt, damit er dies bei seiner Therapie beachten kann.

Nach der Entlassung kann es sein, dass Ihnen Ihr Hausarzt andere Medikamente verschreibt als die, die Sie im Krankenhaus erhalten haben. Dies sind dann zumeist Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, aber von einer anderen Arzneimittelfirma; auch kann es sein, dass Sie zu Hause Medikamente nicht mehr benötigen, die zur Behandlung im Krankenhaus nötig waren.

Entlassung

Sobald nach Ansicht des Arztes eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht mehr notwendig ist, werden Sie entlassen. Sollten Sie den Wunsch haben, gegen den ärztlichen Rat vorzeitig das Krankenhaus zu verlassen, so können wir Sie daran nicht hindern. Die Verantwortung müssen Sie selbst tragen. In diesem Fall wird Ihnen eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorgelegt.

Vor Verlassenen des Krankenhauses sollten Sie sich vergewissern,

  • ob Sie alle Ihre Wertgegenstände bei sich haben
  • ob die Fernsehkarte abgerechnet ist

Sollten Sie eine Liegebescheinigung benötigen, stellen wir Ihnen diese zur Entlassung gerne aus. Wenden Sie sich dafür entweder an das Stationspersonal oder an die Patientenaufnahme im Eingangsbereich.

Hausordnung

Die Hausordnung wird gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB) Bestandteil des Behandlungsvertrages. (Stand: 26.02.2020)

Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das St. Georg Klinikum Eisenach. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich.

Allgemeine Verpflichtungen
  1. Der Aufenthalt in der Klinik erfordert im Interesse aller Patienten besondere gegenseitige Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
  2. Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
  3. Auf einen sorgsamen Umgang mit der Krankenhauseinrichtung ist stets zu achten. Für schuldhaft verursachte Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden. Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.
  4. Den Anweisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Klinikverwaltung sind Folge zu leisten.
  5. Alkohol und sonstige Drogen können den Behandlungserfolg gefährden. Der Genuss alkoholischer Getränke kann durch den behandelnden Arzt untersagt werden. Der Konsum von Drogen ist in der Klinik und auf dem Klinikgelände generell verboten.
  6. In den Räumen der Klinik besteht ein generelles Rauchverbot. Dies schließt E-Zigaretten mit ein. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Klinik ist grundsätzlich untersagt. Auf dem Klinikgelände darf nur an den hierfür ausgewiesenen Raucherbereichen (Raucherinseln) geraucht werden.
  7. Aufgrund erhöhter Brandgefahr sind Feuer, offenes Licht (z.B. Anzünden von Kerzen) und Feuerwerkskörper sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb der Klinik untersagt.
  8. Im Brand- und Katastrophenfall haben alle Anwesenden den Anweisungen der Einsatzleitung und des Pflegepersonals Folge zu leisten.
  9. Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in den gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten) abgestellte Fahrzeuge werden zur Gewährleistung eines sicheren Krankenhausbetriebes und zur Sicherstellung der internen Prozesse kostenpflichtig abgeschleppt.
  10. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der betroffenen Patienten und der Klinikleitung. Grundsätzlich sind die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
  11. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemitteln jeglicher Art sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung.
  12. Das Mitbringen von Topfpflanzen und Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Therapie- und Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen und in gesondert ausgewiesenen Bereichen (z.B. Palliativstation).
  13. Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches, in Kellergängen sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet.
Besondere Regelungen für Patienten
  • Während der Arztvisite sowie der Essens-, Behandlungs- und Pflegezeiten sollen sich die Patienten in Ihren Zimmern aufhalten.
  • Bei der Benutzung von Mediengeräten ist darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patienten nicht gestört wird.
  • Der Anschluss und Betrieb privater Geräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) sind im Klinikum nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Föhn, Rasierapparat, Zahnbürsten).
  • Vor Verlassen der Station melden sich Patienten beim zuständigen Pflegepersonal ab. Beim Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers ist auf angemessene Kleidung zu achten.
  • Patienten, die das Klinikgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des behandelnden Arztes und müssen sich beim zuständigen Pflegepersonal abmelden. Beim Aufenthalt außerhalb der Klinik begibt sich der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.
  • Patienten mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes bzw. des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen.
  • Die Verpflegung der Patienten sowie der Begleitpersonen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung. Verderbliche Lebensmittel sind innerhalb von 24 Stunden aufzubrauchen oder zu entsorgen. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht im Zimmer aufbewahrt werden.
  • Patienten sollten während ihres Klinikaufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder akzeptierten Heil- und Arzneimittel verwenden. Selbstmedikation gefährdet den Behandlungserfolg. Die Einnahme von eigenen Heil- und Arzneimittel sollte mit den behandelnden Ärzten abgestimmt werden.
  • Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum der Klinik an den Verleiher zurückzugeben.
Besondere Regelungen für Besucher
  • Es ist nicht erwünscht, dass Personen, die selbst oder im häuslichen Umfeld unmittelbar von Infektionen, z. B. Durchfall, Erkältung betroffen sind, Kranke besuchen.
  • Die Besucher werden gebeten das Patientenzimmer zu verlassen, wenn pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten anstehen. Pflegekräfte können in Ausnahmefällen die Besuchsmöglichkeiten sowie die Anzahl der Besucher pro Patient begrenzen.
  • Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte Folge zu leisten.
  • In den Infektionsbereichen und –zimmern sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und nur mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt festgelegt wurde oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.
Wertsachen I Fundsachen / Diebstahl
  • Die Klinik übernimmt für den Verlust der eingebrachten Wertsachen keine Haftung. Es wird empfohlen nur die notwendigsten Dinge für den Klinikaufenthalt mit zu bringen.
  • Fundstücke sind an der Information abzugeben. Vermisste Wertsachen können dort ebenso nachgefragt werden.
  • Die Klinik behält die Fundstücke für einen Monat, danach werden diese je nach Angemessenheit an das städtische Fundbüro übergeben oder verwertet bzw. entsorgt.
  • Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und polizeilich anzuzeigen.
Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung
  • Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Klinik stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.
  • Bei renitenten und/oder gewalttätigen Personen behält sich die Klinik in Notsituationen vor, die Polizei zu verständigen.
  • Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung aus dem Klinikum und des Klinikgeländes verwiesen werden.
  • Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  • Die Überwachung der Hausordnung und die Wahrung des Hausrechtes sind Aufgaben der Klinikleitung. Das Hausrecht üben außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der diensthabende Arzt oder die leitende Pflegekraft aus.

Im nicht lebensbedrohlichen Krankheitsfall ist Ihr Hausarzt für Sie da.

Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der Kassenärztliche Notdienst unter der zentralen, kostenfreien Tel. 116 117 zur Verfügung. Der Behandlungsraum befindet sich neben der Notfallaufnahme im St. Georg Klinikum Eisenach.

Lebensbedrohliche Notfälle werden in der Notfallaufnahme behandelt. Notruf 112!